Abreißseil am Anhänger: Das gilt im europäischen Ausland

Ein Abenteuer auf Europas Straßen steht bevor, der Anhänger ist beladen, die Reise kann beginnen. Doch bevor die Fahrt losgeht, lohnt es sich, einen Blick auf das Abreißseil des Anhängers zu werfen. Dieses scheinbar unscheinbare Element spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit auf der Straße, besonders wenn es um die Bestimmungen im europäischen Ausland geht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften und Regeln bezüglich des Abreißseils in verschiedenen europäischen Ländern gelten.

Die Funktion des Abreißseils

Die Hauptaufgabe des Abreißseils besteht darin, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, insbesondere im Falle einer unvorhergesehenen Trennung des Anhängers vom Zugfahrzeug. So dient das Abreißseil als Sicherheitsmaßnahme, um Unfälle zu verhindern, wenn der Anhänger unerwartet vom Zugfahrzeug getrennt wird. In diesem Fall sorgt das Seil dafür, dass die Bremsvorrichtung des Anhängers aktiviert wird und der Anhänger zum Stehen kommt.

Im Falle eines plötzlichen Abreißens des Anhängers schützt das Abreißseil nicht nur vor Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch vor Schäden am eigenen Fahrzeug. Durch die automatische Bremse wird der Anhänger kontrolliert gestoppt, um Schäden an Fahrzeugen, Straßeneinrichtungen oder der Umgebung zu minimieren.

Die rechtliche Situation in Deutschland

Ein Abreißseil am Anhänger muss in Deutschland nur dann verwendet werden, wenn es sich um einen gebremsten Anhänger handelt. Ungebremste Anhänger, also Anhänger bis maximal 750 kg, bedürfen keiner zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung, wenngleich es dennoch empfehlenswert ist, für den Ernstfall vorzusorgen, um größeren Schaden zu vermeiden.

Das dünne Stahlseil, das als Abreißseil im Notfall die Bremse des Anhängers auslöst, kann einfach über den Kugelkopf der Anhängerkupplung gelegt werden. Damit es sich von dieser nicht herunterrutscht, kann es mit einer sogenannten Hollandöse befestigt werden. Manche Anhängerkupplungen sind zudem mit kleinen Aussparungen versehen, um das Abreißseil sicher einzuhängen. Möchten Sie Ihren Anhänger mit einem Abreißseil nachrüsten, finden Sie beispielsweise günstige Angebote auf anhaengershop.de.

Die rechtliche Situation in Österreich

Anders als in Deutschland müssen in Österreich alle Anhänger mit einem Abreißseil ausgestattet sein. Das betrifft sowohl gebremste als auch ungebremste Anhänger. Daneben müssen Anhänger außerdem über eine Sicherungsverbindung verfügen, die den Anhänger auch dann mit dem Zugfahrzeug verbindet, wenn das Abreißseil zum Einsatz gekommen ist. In der Regel kommt hierbei ein Seil oder eine Kette zum Einsatz. Unzulässig ist die in Deutschland übliche Praxis, das Abreißseil als Schlaufe um den Kugelkopf der Kupplung zu legen.

Die rechtliche Situation in der Schweiz

In der Schweiz ist die Lasso-Methode, also das als Schlaufe um die Anhängerkupplung gelegte Abreißseil, ebenfalls verboten. Die Befestigung des Abreißseils muss mittels Hollandöse erfolgen. Dies ist bereits seit 1998 Pflicht. Hinsichtlich gebremster und ungebremster Anhänger gilt, dass gebremste Modelle zwingend mit einem Abreißseil ausgestattet sein müssen, ungebremste hingegen müssen per Sicherungsseil gesichert sein. Letzteres muss an einem fest verankerten Bauteil des Zugfahrzeugs befestigt sein.

Die rechtliche Situation in den Niederlanden

Ähnlich wie in der Schweiz sind auch die gesetzlichen Vorgaben in den Niederlanden. Das bedeutet, die hier beheimatete Hollandöse ist in jedem Fall Pflicht. Gebremste Anhänger sind ohne Abreißseil nicht auf den Straßen zugelassen und ungebremste Anhänger müssen ebenfalls über ein Abreißseil sowie eine zusätzliche Sicherungskette oder ein entsprechendes Sicherungsseil verfügen. Es geht also nicht nur darum, den Anhänger im Falle eines plötzlichen Loslösens zu bremsen, sondern auch ihn am Fahrzeug zu halten.

Die rechtliche Situation in Frankreich

Auf französischen Straßen sind Abreißseile keine Pflicht, dementsprechend fehlen hier rechtliche Regularien. Was jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist, dass bei einem unerwarteten Abtrennen des Anhängers vom Zugfahrzeug der Anhänger umgehend zum Stillstand kommt. Die Verwendung eines Abreißseils kann daher nur empfohlen werden.

Die rechtliche Situation in Spanien

Ein Abreißseil muss grundsätzlich bei allen gebremsten Anhängern verwendet werden. Bei ungebremsten Anhängern muss ein Sicherungsseil bzw. eine Kette als verbindendes Element zum Einsatz kommen. Wie in Deutschland genügt es auch in Spanien, das Abreißseil in Form einer Schlaufe um die Anhängerkupplung zu legen, eine zusätzliche Abrutschsicherung darf natürlich dennoch genutzt werden.